Rektor der Gesellschaft zum Schutz der Mischlinge

"Jetzt auch noch zum Rektor? Nun ja, eigentlich kann man gegen die Rektoren wirklich nichts sagen. Die sind nach allem, was ich hörte, wirklich sehr tugendsam oder sehr tugendsam gewesen. Auf jeden Fall glaubten sie an ihre Mission und daran, etwas Gutes zu tun. Azmaer-Priester aber irgendwie auch."
 
Der ehrenwerte Rektor der Gesellschaft zum Schutz der Mischlinge ist der Vorsitz ebenjener Gesellschaft. Dadurch, dass die Gesellschaft selbst erst 99.930 AZT gegründet wurde, besteht auch der Rang erst seit gut 70 Jahren. Trotzdem hat sich die Gesellschaft und der Rektor mit ihr schon gut in die ebenfalls noch junge Vielfalt eingegliedert, die der Glorreiche vereinigte Bund von Masmiim darstellt, was auch an den strengen Kriterien liegt, die ein potentieller Rektor erfüllen muss.

Qualifikationen

Die Haupteigenschaft des Rektor der Gesellschaft zum Schutz der Mischlinge muss der unerschütterliche Glaube sein, dass auch problematische Mischlinge zu vollwertigen Untertanen des Bundes erzogen werden können und sie nicht von vorneherein aufgeben oder schlicht als Zuständigkeit der Priesterschaften betrachten.   Zusätzlich muss die Person selbst ehrenwert und von ausgezeichnetem Ruf insbesondere auch hinsichtlich ihrer Tugend sein, damit der Titel nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, selbst wenn viele Mischlinge der Malil gerade im Lehrhaus untergebracht sein sollten.   Erstrebenswert ist es zudem, wenn sich der Rektor mit Verwaltung und Unterricht auskennt und zudem in der Lage ist, Verträge mit Dritten abzuschließen.   Eher ungeschrieben ist, dass es sich beim Rektor natürlich um einen Menschen handeln soll.

Verleihung

Auch wenn der Glorreiche vereinigte Bund von Masmiim die Gesellschaft offiziell nur finanziert, hat er doch ein großes Mitspracherecht hinsichtlich der Ernennung des Rektors. Genauer gesagt werden nach dem ersten, damals vom Glorreichen vereinigten Bund von Masmiim eingesetzten Rektor alle nachfolgenden Rektoren - bisher 3 an der Zahl - von den Erziehenden selbst aus deren Mitte gewählt, aber die Voraussetzungen für den Rang des Rektors müssen in den Augen des Bundes erfüllt sein. Hinzu kommt, dass der Bund jedes Mal eine Empfehlung abgibt, von der schwer abgewichen werden kann.

Pflichten

Der Ruf des Rektors ermöglicht es diesem, nicht nur den Erziehenden und Angestellten als tugendsames Vorbild zu diesen, sondern auch den Mischlingen aufzuzeigen, dass man selbstverständlich ein tugendsames Leben führen und trotzdem erfolgreich sein kann. Dadurch, dass die Mischlinge gerade zu einem tugendsamen Leben überzeugt werden müssen, ist diese Aufgabe von großer Bedeutung.

Verantwortungen

Die restliche Aufgabe des Rektors ist vor allem eine administrative.
  • Er empfängt und verwaltet die Gelder und sorgt dafür, dass alle bezahlt werden können, einschließlich ihm selbst.
  • Er koordiniert die zugehenden und verwaltet die bereits anwesenden Mischlinge und führt dabei insbesondere Bewertungsbögen zu ihren sittlichen und generellen Befähigungen, über die er auch dem Bund beziehungsweise Ostfang bei Bedarf berichtet.
  • Er wählt bei Bedarf neue Erziehende aus und stellt Gehilfen und Wachleute ein.
  • Er schreibt die Lehrpläne.
  • Er schließt im Namen der Gesellschaft Verträge mit Arbeitgebern für Mischlinge ab und sucht stets nach neuen Möglichkeiten für diese.
  • Er schließt Verträge zu Auftragsarbeiten, wie etwa das Flechten von Körben, mit Beauftragenden ab.
  • Er verantwortet alles sonstig Anstehende, etwa auch Baukoordinationen beim Bau des neuen Gebäudes.

Vorteile

Der Rektor bezieht ein Gehalt von 6 Aselum am Tag.

Ausstattung & Ausrüstung

Tatsächlich trägt der Rektor bei formellen Anlässen eine Kette mit den Symbolen der gelehrten Tugenden. Sonst kleidet er sich schlicht.

Gründe für die Aberkennung

Sollte ein Rektor nicht mehr als tugendhaft gelten - seien es nun Anschuldigungen oder Tatsachen - wird er von seinem Amt entfernt - mindestens für die Dauer der Untersuchungen.
Inhaltsverzeichnis
 
Art
Civic, Professional
Einführung
99.930 AZT nach Beschluss des Glorreichen vereinigten Bundes von Masmiim
Form of Address
Ehrenwerter Rektor
Titelvergeber
Amtsdauer
Maximalalter: 75 Jahre
Current Holders
Related Locations

Kommentare

Please Login in order to comment!