Ritter

Fainandische Ritter sind, je nach Wohlstand, sowohl zu Pferd oder Daeraras als auch zu Fuß gut ausgebildete Kämpfer. An ihren Rang sind gewisse Erwartungen sowie besondere Rechte und Pflichten gebunden.

Außerdem wird der Ritterstand als Auszeichnung für besondere Leistungen im militärischen Bereich genutzt. Dies betrifft nicht nur Soldaten, sondern auch beispielsweise Waffen- und Rüstungsschmiede.

Der Ritterstand ist sowohl Männern als auch Frauen zugänglich. Er kann aber in keinem Fall vererbt werden.

 

Rang

Ein Ritter ist dem Personaladel gleichrangig, wenn er einer bürgerlichen Familie entstammt, weshalb der Rang offiziell dem niederen Adel zugehörig ist. In der Realität werden diese bürgerlichen Ritter allerdings nur selten vom Erbadel als solche betrachtet.

Ein Ritter, der aus einer adligen Familie stammt, behält die entsprechenden Privilegien wie beispielsweise die titelspezifische Anrede.

 

Dienstherren oder Unabhängigkeit

Die Ritter Fainands sind oftmals an Fürsten- und Grafenhöfen tätig. Selten stehen sie im Dienste eines (Frei-)Herrn. Sie können zudem ein eigenes Lehen erhalten oder Land pachten, dies ist aber keine Pflicht ihres Dienstherrn.

Je nach Lehensvertrag kann auch ein bürgerlicher Ritter durch einen Fürsten zum Erbadel erhoben werden. Sie werden aber bevorzugt allein für den militärischen Dienst oder als Leibwächter genutzt und ihre Versorgung anderweitig sichergestellt, meist am Hofe des Dienstherrn.

Ein Ritter kann auch als reisender Ritter ohne einen Dienstherrn leben. Hierbei muss er seine Versorgung eigenständig sicherstellen, da er kein eigenes Lehen besitzt.

 

Voraussetzungen

Bei adliger Abstammung

  • Der Charakter hat ohne weitere Vorleistung das Recht, die Ausbildung als Ritter zu beginnen. (Ein Ritter kann die Aufnahme eines Knappen, trotz der adligen Abstammung allerdings verweigern.)
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.

Bei bürgerlicher Abstammung

  • Der Charakter hat dem auszubildenenen Ritter ein besonderes Talent im militärischen Bereich vorzuweisen bzw. den Ritter von sich zu überzeugen.
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.

Bei ausländischer Herkunft

  • Der Charakter schwört dem Kaiser, stellvertretend dem auszubildenen Ritter, die Treue.
  • Bei adliger Abstammung: Der Charakter hat ohne weitere Vorleistung das Recht, die Ausbildung als Ritter zu beginnen.
  • Bei bürgerlicher Abstammung: Der Charakter hat dem auszubildenenen Ritter ein besonderes Talent im militärischen Bereich vorzuweisen bzw. den Ritter von sich zu überzeugen.
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.
 

Karrierefortschritt

Page - Knappe - Ritter

Die Pagenzeit beginnt normalerweise in jungen Jahren, weshalb sie bei bürgerlichen Anwärtern oft übersprungen wird. Die entsprechenden Lehrinhalte, wie beispielsweise Schreiben und Rechnen, müssen in diesem Fall eventuell schneller vermittelt werden.

 

Anrede

Welche Anrede bevorzugt genutzt wird, ist ortsabhängig.

  • Ritter
  • Sir oder Dame
 

Tugenden

In Andelen, Tawarien und Gwenfolk

  • Treue
  • Demut
  • Tapferkeit
  • Höfischkeit und Höflichkeit
  • Mäßigung
  • Ehrbarkeit
 

In Halmark

  • Brüderlichkeit/Schwesterlichkeit
  • Demut
  • Würde
  • Freundlichkeit
  • Seelische Hochstimmung
  • Höfischkeit und Höflichkeit
  • Mäßigung
  • Großzügigkeit
  • Beständigkeit
  • Treue
  • Würde
  • Anstand
 

Die Tugenden für die anderen Herzogtümern sind noch nicht definiert.

 

Lyrik

Von einem Ritter wird erwartet, dass er der Lyrik mächtig ist. Dies kann sich im Verfassen von Gedichten oder Liedern äußern, aber auch das Spielen eines Instruments ist beliebt.

In den Herzogtümern Halmark, Esvanien, Astonwen und Therilien ist auch die Minne verbreitet.

 

Höfische Grundlagen

Einem Ritter sollten zumindest die Grundlagen des Hofprotokolls bekannt sein. Hierzu gehören die Titel, die jeweiligen Anreden, die im entsprechenden Herzogtum genutzten Zusammensetzung von Name und Titel sowie die Verbeugungen und Tischsitten.

 

Rechte

Die Rechte gelten normalerweise nicht oder nur bedingt, wenn der Ritterschlag für eine besondere Leistung erfolgte.

  • Der Ritter muss von seinem Dienstherrn ebenso respektiert und geachtet werden wie der Ritter seinen Dienstherrn.
  • Der Dienstherr muss die Versorgung des Ritters gewährleisten. Diese kann über einen Lehensvertrag sichergestellt werden.
  • Die Teilnahme an sämtlichen Turnieren.
  • Die Aufnahme und Ausbildung anderer Knappen.

 

Pflichten

Die Pflichten gelten normalerweise nicht oder nur bedingt, wenn der Ritterschlag für eine besondere Leistung erfolgte.

  • Dem treuen und gehorsamen Folgen der Befehle des Dienstherrn. Sollte der Ritter zusätzlich Mitglied eines Ordens sein, so haben auch hier die Interessen des Dienstherrn Vorrang.
  • Dem Wahren der Tugenden.
  • Dem Beschützen der Wehrlosen und Schwachen.

 

Weiteres

  • Die Ausbildung zum Ritter wird mit dem Ritterschlag abgeschlossen.
  • Es ist an sich nicht verboten als Adliger bzw. auch "bürgerlicher Ritter" einem bürgerlichem Gewerbe nachzugehen, allerdings schadet dies dem Ruf erheblich und kann zum Turnierverbot (Ehrenstrafe) führen.

Inhalt

Art
Nobility, Non-hereditary