Ehrenstrafen

Ehrenstrafen können von öffentlichen Verweisen und Bloßstellung bis hin zur Verbannung reichen. Sie werden bei kleineren Vergehen und oftmals erst nach mehrfachem Auffallen des Täters angewandt. Üblicherweise führen sie zum Verlust der Ehre, was die Rechtsfähigkeit des Verurteilten mindert. In manchen Fällen ist dem Verurteilten nach dem Vollzug der Strafe verziehen und seine Ehre wieder hergestellt.

Welche Strafen wofür gelten, ist vom Herzogtum abhängig.