Militär Fainands - Begriffe
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Banner: Gruppierung aus 100 Soldaten; dementsprechend Halbbanner = 50 Soldaten
Heerbann: Aufgebote der Freien, die in Fainand nur im Verteidigungsfall ausgehoben werden dürfen. Zum Ausheben sind sind alle Fürsten berechtigt, vom Pfalzgrafen abgesehen.
Ritter: Priviligierter Krieger mit besonderen Rechten und Pflichten.
Soldat/Wache: Ein von Adligen oder Städten bezahlter und vielleicht auch ausgestatteter Soldat, um Grenzen, Eigentum und/oder Personen zu schützen. Ein dementsprechend eingesetzter Soldat ist rechtlich zur Treue zu seinem Dienstherren verpflichtet.
Söldner: Angeheuerte Soldaten ohne rechtliche Bindung an ihren Auftraggeber, sofern sie keinen Schwur leisten und sich nicht langfristig verpflichten.
Stehendes Heer Fainands: Bezahlte Freie im Dienste des Kaisers, welche an der Waffe ausgeblidet sind und jederzeit verwendet werden können. Sie können an andere Länder verpachtet werden und müssen in Friedenzeiten einem vorgegebenen Handwerk nachgehen.