Hausgesetz

Hausgesetze bieten Familien des fainandischen Hochadels (Grafen und aufwärts) die Möglichkeit, ihre familieninternen Angelegenheiten unabhängig von der Verfassung zu regeln. Die Voraussetzungen sehen wie folgt aus:

  • Das Hausoberhaupt legt das Hausgesetz fest.
  • Alle volljährigen regierende Mitglieder müssen zustimmen.

Hausgesetze regeln unter anderem:

  • Die Bestimmung des Hausoberhauptes (z.B. das älteste Mitglied oder das Mitglied mit dem ranghöchsten Titel).
  • Die Rechte des Hausoberhauptes (z.B. Richterfunktion bei familieninternen Streitigkeiten; Bestimmen über hauseigenes Vermögen; Bestimmen über Aufenthaltsorte der Mitglieder etc.).
  • Die Erbfolge.
  • Die Erbberechtigung und eventuellen Ausschluss (z.B. Gleichberechtigung oder männliches/weibliches Vorrecht; Ausschluss, wenn das Mitglied aus einer unebenbürtigen Ehe stammt; Ausschluss, wenn das Mitglied unebenbürtig heiratet etc.).
  • Die eventuelle Erbteilung, wobei Haupttitel nicht getrennt werden dürfen.
  • Die Heiratsvoraussetzungen (z.B. Ebenbürtigkeit).
  • Den eventuellen Hausauschluss bei Heirat eines weiblichen Mitglieds (ggf. auch eines männlichen Mitglieds z.B., wenn es ein weibliches Vorrecht gibt).
  • Die Haustraditionen.
  • Die eventuellen Pflichten der Familienmitglieder.
 

Weiteres

  • In den arámeischen Herzogtümern Tawarien, Belegnor, Angras und Hadormar ist es üblich, dass das Hausgesetz des Hochadels wenigstens für die jeweiligen Hauptlinien vorsieht, dass Nachkommen in das Haus des ranghöheren Ehepartners geboren werden und dessen Titel und Wappen erben. Dies geht auf die Regeln der traditionellen arámeischen Heraldik zurück.