Fainandische Heraldik
OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.
Die heutige fainandische Heraldik wurde von der æthelnischen Heraldik sowie dem Turnierwesen, insbesondere dem Tjost, beeinflusst. So ist sie insbesondere für die Elfen eher untypisch. In früheren Zeiten wurden sowohl die Heraldik der menschlichen Gwenfolker als auch die der elfischen Tawarier offiziell verwendet.
Ein fainandisches Wappen repräsentiert immer eine Familie. Personenwappen sind nur dann möglich, wenn der Betroffene ein Amt innehält, was ihn berechtigt zusätzlich das entsprechende Amtswappen zu führen.
Die Wappengestaltung unterliegt strengen Regeln, die zwingend eingehalten werden sollen. Die Darstellung darf variieren, allerdings ist die vorgegebene Darstellung in Wappenbriefen und auf Siegeln mit Familienwappen Pflicht.
Die fainandische Heraldik ist für jedes Herzogtum gültig. Obwohl es nicht die von Kaiser Arduval bevorzugte Form ist und sie derzeit offiziell nicht als fainandische Heraldik zu werten ist, ist in den elfisch geprägten Herzogtümern zusätzlich noch immer die tawarische bzw. arámeische Heraldik stark vertreten, wobei die Tiniergungsregeln der Gwenfolker seit der Regierungszeit von Kaiser Nuvian berücksichtigt wurden. Hier sieht man die offizielle Heraldik fast nur auf (neuen) Siegeln und (neuen) Wappenbriefen.
Voraussetzung
Jeder freie Bürger ist dazu berechtigt ein Wappen zu führen.
Wurde der Betroffene in eine Familie geboren, die kein Wappen führt, kann er ihr eins stiften. Hierfür muss ein Herold aufgesucht werden, welcher den Prozess der Gestaltung unterstützt und am Ende den Wappenbrief mit entsprechender Blasonierung ausstellt. Kanzler, Notare und Adelige sind ebenfalls dazu berechtigt, ein Herold muss aufgrund der Kenntnisse dennoch anwesend sein.
Kinder erben, trotz der Geschlechtergleichheit Fainands, üblicherweise das Wappen des Vaters. Ist das Kind ein legitimierter Bastard, wird über den Schild ein Bastardfaden gelegt.
Wappengestaltung
Alle folgenden Elemente sollen bei der Wappengestaltung berücksichtigt werden.
Schild
- Es wird immer der Dreieicksschild verwendet.
- Es dürfen sämtliche Heroldsbilder, Pelzwerke und gemeine Figuren bei der Schildgestaltung verwendet werden.
- Für die Bewohner Runeanns gilt aus religiösen Gründen, dass keine Tiere dargestellt werden dürfen.
- Zugelassene Farben sind Rot, Grün, Blau und Schwarz. Ggf. auch Hautfarbe, wenn ein Humanoid dargestellt ist; diese Farbe gilt aber als unheraldisch und soll vermieden werden. Es dürfen keine hellen und dunklen Abweichungen der jeweiligen Farben verwendet werden.
- Zugelassene Metalle sind: Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß.
- Farbe darf nie an Farbe und Metall nie an Metall grenzen. Eine Ausnahme bilden drei aneinandergrenzende Flächen, bei denen diese Regel nicht eingehalten werden kann. Ebenso sind die Darstellungen etablierter, historischer Kronen von dieser Regel ausgenommen.
- Es ist üblich sich auf eine oder zwei Farben und ein Metall zu beschränken.
- Gemeine Figuren sind nicht an ihre natürliche Färbung gebunden.
- Der Schild und die Figuren/Bilder darauf dürfen nicht schattiert werden.
- Tinkturen (Farben und Metalle) haben weder eine Bedeutung noch sind sie unterschiedlich viel wert.
Helm
- Es wird immer der Stechhelm verwendet.
- Die Ausrichtung des Helmes wird von der Blickrichtung der Helmzier bestimmt.
- Der Helm ist stahlfarben mit rotem Futter.
Helmdecke
- Die Helmdecke ist meist floral geschnitten.
- Die Außenseite bekommt die Farbe des Schildes.
- Die Innenseite bekommt die Farbe des Metalls.
- Situationsbedingt dürfen die linke und rechte Außenseite zwei verschiedene Farben bekommen.
Rangkrone oder Helmwulst
- Bürger führen immer die Helmwulst. Die Wulst wird abwechselnd in der dominanten Farbe und dem dominanten Metall gefärbt.
- Der niedere Adel führt als Helm- bzw. Rangkrone (Helm- und Rangkronen sind nicht das gleiche, die Begriffe werden in Fainand je nach Ort aber synonym verwendet) die alte gwenfolker Königskrone.
- Der hohe Adel führt als Helm- brw. Rangkrone die neue gwenfolker Königskrone.
Helmzier
- Die Helmzier unterliegt den gleichen Farbregeln wie der Schild.
- Enthält der Schild eine gemeine Figur, wird diese üblicherweise auch als Helmzier verwendet. Sie darf aber auch davon abweichen.
- Die Helmzier bestimmt die Ausrichtung des Helmes. Bevorzugt ist das Drei-/Halb-/Viertel-Profil.
- Tiere sollen möglichst nicht frontal bzw. herblickend dargestellt werden.
- Die Helmzier muss konstruierbar sein. Das heißt, sie darf beispielsweise keine schwebenden Elemente beinhalten.
Weiteres
- Wappen sind Unikate. Kein Wappen darf mehr als einmal existieren.
- Wahlspruchbanner sind optional, entfallen aber auf offiziellen Darstellungen wie beispielsweise im Wappenbrief oder auf Siegeln.
- Schildhalter müssen vom Kaiser verliehen werden und dürfen daher nicht beliebig geführt werden. Bei der Nutzung von Schildhaltern soll zudem beachtet werden, dass diese nicht schwebend dargestellt werden sollen. Ähnlich wie Wahlspruchbanner, entfallen Schildhalter oftmals auf offiziellen Darstellungen, was allerdings keine Pflicht ist.
- Ländereien führen keine eigenen Wappen. Es wird das Wappen der entsprechenden Herrscherfamilie verwendet. Eine Ausnahme bildet das Wappen Fainands, das aus den Wappen der Familien Faenaras, Tirdhras und Bathone besteht, welche die drei ersten Herzogtümer des Kaiserreichs regierten. Es ist zudem das einzige Wappen, das keine Helmzier besitzt.
Heraldik unter den vorherigen Kaisern
Kaiser Aeglos
Unter Kaiser Aeglos bestand die offizielle Heraldik sowohl aus der damaligen Heraldik der Gwenfolker als auch der der Tawarier, welche der arámeischen Heraldik entsprach. Wappen waren bereits hier familienbezogen, die genaue Form war aber vom Geschlecht abhängig.
Männer, die ein Wappen nach gwenfolker Art führten, führten einen Dreiecksschild sowie einen davon getrennten Topfhelm, auf welchem sich eine Helmzier befand. Frauen führten ein rautenförmiges Emblem. Männer, die ein Wappen nach tawarischer Art führten, führten ebenfalls ein rautenförmiges Emblem. Frauen führten ein kreisförmiges Emblem.
Die Farben waren frei wählbar, wenn das Wappen nach tawarischer Art geführt wurde. Für Wappen nach gwenfolker Art bestand die noch heute geltende Tingierung.
Eine Rangunterscheidung gab es noch nicht, mit Ausnahme des Wappens der vormaligen Könige von Gwenfolk, heute Herzöge zu Gwenfolk, welche damals als einzige ein Wappen mit gekröntem Helm führten. Dies wurde geduldet, obwohl das Kaiserreich damals noch sehr jung und instabil war.
Wappen wurden fast nur von adligen Familien geführt. Kaiser Aeglos übernahm allgemeingültig für beide Arten die gwenfolker Tradition, dass Wappen vom König bzw. vom Kaiser verliehen werden. Kinder erbten normalerweise das Wappen des Vaters, wenn es der gwenfolker Art entsprach. Nach tawarischer Art erbten sie das des ranghöheren Elternteils.
Kaiser Nuvian
Unter Kaiser Nuvian waren weiterhin beide Arten der Heraldik verbreitet. Mit der Zeit wandelten sich aber die Stile.
In der gwenfolker Art wuchsen Dreiecksschild und Topfhelm zusammen und wurden nun sowohl von Männern als auch Frauen geführt. In der tawarischen Art wurde die freie Farbwahl immer mehr von Farbkombinationen verdrängt, die den Tingierungsregeln der Gwenfolker glich. Rangunterscheidungen waren weiterhin nicht verbreitet.
Kaiser Nuvian verzichtete auf die Exklusivität von Wappen als ein Zeichen für adlige Familien bzw. einer Verleihung. Jeder bürgerlichen Familie war es nun erlaubt ein Wappen zu führen. Es blieb weiterhin dabei, dass Kinder nach der gwenfolker Art das Wappen des Vaters erbten und nach der tawarischen Art das des ranghöheren Elternteils. Mit der Zeit entstanden zusätzlich die Hausgesetze, welche es zumindest dem Hochadel gestattete, eigenständig festzulegen, unter welchen Bedingungen welches Wappen vererbt wurde. Dies gilt auch noch heute.
Kaiser Elvomir
Während der Herrschaft von Kaiser Elvomir verschwand die gwenfolker Heraldik. Es war nur noch die tawarische bzw. arámeische Art erlaubt. Die strikten Tingierungsregeln, welche einen menschlichen Ursprung hatten, blieben allerdings bestehen. Auch für Kinder galt nun allgemein vermehrt, dass sie das Wappen des Vaters erbten, außer die jeweilige Familie gehörte dem Hochadel mit einem entsprechenden Hausgesetz an. Diese eher menschliche Tradition festigte sich womöglich mit den Eroberungskriegen gegen die Königreiche der Menschenvölker.
Kaiser Elvomir übernahm die Ansicht seines Vaters, dass jede bürgerliche Familie ein Wappen führen darf. In seinen Augen waren dies allerdings nur die Familien der Elfen und die Adelsfamilien der Menschen. Rangunterscheidungen gab es weiterhin nicht, diese fanden ihren Weg erst mit seinem Nachfolger Kaiser Arduval in die Heraldik.






