Badge
OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.
Ein fainandisches Badge ist ein offizielles persönliches Symbol. Es unterliegt den heraldischen Farbregeln.
Üblich sind Badges insbesondere bei Mitgliedern des Adels, es gibt aber keine Einschränkung, die es Freien verbietet, ebenfalls eines zu führen. Manche Fürsten tragen mehr als ein Badge. Hierbei gibt es auch keine Vorgaben wie viele Badges eine Person maximal führen darf.
Badges werden nicht direkt vererbt, haben sie aber beispielsweise einen Bezug zur Familie, zu (Haus-)Traditionen oder werden mit Ländereien assoziiert, dürfen Nachkommen es ebenfalls in gleicher Form führen.

