Österreich

Politische Grundlagen

Geschichte Österreichs seit 1945

1945: Befreiung und provisorische Ordnung

Im Frühjahr 1945 wurde das österreichische Kerngebiet durch alliierte Truppen und österreichische Widerstandskräfte vom nationalsozialistischen Regime befreit. Die Stadt Wien wurde zur provisorischen Hauptstadt eines unter internationaler Aufsicht stehenden Gebiets erklärt. Österreich wurde in drei Besatzungszonen aufgeteilt – unter Verwaltung der Republik Frankreich, des Vereinigten Königreichs und der Sowjetunion. Noch im April 1945 übernahm ein Provisorischer Nationalrat unter Karl Renner die Verwaltung des entstehenden Staates. Er bildete eine Regierung der nationalen Einheit, in der unter anderem Johann Figl und Johann Koplenig, die den alliierten Kommissaren regelmäßig Rechenschaft ablegte. Auf deren Initiative hin wurde im Mai 1945 die Verfassung von 1934 mit Übergangsartikeln wiedereingesetzt und die Souveränität zunächst eingeschränkt gewährt. Auf Wunsch Frankreichs und Großbritanniens blieb die Kommunistische Partei verboten, was dazu führte, dass auf Wunsch der Sowjetunion auch die übrigen Parteien verboten blieben und das Konzept der Ständerepublik den neuen Besatzungsverhältnissen adaptiert wurde.

1946–1950: Strukturreformen und territoriale Vorbereitungen

Die ersten Jahre der Besatzung standen im Zeichen des Wiederaufbaus und der institutionellen Neugründung. Die Bundesverfassung wurde nach den Wünschen der Besatzungsmächte überarbeitet (vor allem durch die Einfügung der Auflagen des Vertrages von Saint Germain) und 1947 in einer Übergangsform von den Dreien ratifiziert. Sie enthielt bereits Bestimmungen über die mögliche Aufnahme neuer Bundesländer gemäß der Charta der Vereinten Nationen, dem Selbstbestimmungsrecht der dortigen Bevölkerung und der Zustimmung der Alliierten Mächte. Gleichzeitig bereiteten alliierte Gremien Volksabstimmungen in jenen Regionen vor, die historisch, sprachlich oder wirtschaftlich mit Österreich verbunden waren. Die internationalen Reaktionen auf diese Initiativen waren gespalten, aber die Alliierten setzten ihren Willen konsequent durch, um einen neutralen Riegel durch Zentraleuropa zu ziehen.
Innenpolitisch setzte eine umfassende Entnazifizierung ein, begleitet von wirtschaftlicher Stabilisierung durch Stärkung der Sozialpartnerschaft, Arbeitsdienste und eine umfassende Verstaatlichung der Industrie. Erste wirtschaftliche Hilfsprogramme wurden von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen unterstützt und von den Besatzungsmächten evaluiert.

1950–1955: Erweiterungen und Staatsvertrag

Im Zuge demokratischer Volksabstimmungen zwischen 1950 und 1953 stimmten mehrere Regionen einem Beitritt zur Republik Österreich zu – darunter Friaul, Trentino, Krain, die Bukowina, Galizien, Schlesien und Teile der Lombardei. Diese Abstimmungen wurden von Beobachtern der Vereinten Nationen begleitet und führten zur Gründung neuer Bundesländer im österreichischen Staatenbund. Manche taten dies aus Angst vor kommunistischen Regierungen, andere vor Reparationen, die das Königreich Italien an Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion zahlen musste. Unter Aufsicht der Besatzungsmächte stimmte das Österreichische Parlament jedem einzelnen Beitritt zu und nahm das je neue Bundesland in die Verfassungsdefinition Österreichs auf.
Am 15. Mai 1955 unterzeichneten die Republik Österreich und die drei Besatzungsmächte den Staatsvertrag von Wien im Beisein diplomatischer Aufsichtsdelegationen Japans und des Osmanischen Reiches sowie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Dieser Vertrag sicherte Österreich in seinen neuen Grenzen Souveränität und Unabhängigkeit, verpflichtete es zugleich zu immerwährender Neutralität zu. Zugleich verpflichtete sich Österreich zum Verbot aller großdeutschen oder großitalienischen Vereinigungsbestrebungen und zur Garantie der Rechte sprachlicher Minderheiten.
Der Rückzug der alliierten Truppen erfolgte schrittweise und war bis 7. Dezember 1955 abgeschlossen. Am 8. Dezember wurde Österreich in die Vereinten Nationen aufgenommen.

1956: Konsolidierung und internationale Positionierung

Nach der Wiederherstellung der Souveränität richtete sich der Fokus auf die Konsolidierung der Verwaltung, die Harmonisierung der Rechtsordnungen der alten und neuen Bundesländer sowie auf gezielte Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Besonders in den neuen Gebieten wurde auf vielsprachige Schulbildung, kulturelle Integration und wirtschaftliche Förderung geachtet.
Die Regierung unter Bundespräsident Adolf Schärf und Bundeskanzler Julius Raab betrieb eine betonte Neutralitätspolitik, suchte daher enge wirtschaftliche Kooperation mit den benachbarten Staaten. Österreichs Rolle als Brückenstaat zwischen den Blöcken wurde zunehmend anerkannt, und Wien etablierte sich als Ort internationaler Konferenzen.
1957: Politische Stabilität und weitere internationale Integration
Die politische Landschaft stabilisierte sich, und Bundespräsident Adolf Schärf sowie Bundeskanzler Julius Raab führten das Land in eine Phase der Konsolidierung. Österreich spielte eine aktive Rolle in der internationalen Diplomatie und wurde als Modell für Neutralität und friedliche Koexistenz angesehen. Die kulturellen Beziehungen zu den Nachbarländern wurden weiter vertieft, und Österreich entwickelte sich zu einem bedeutenden Zentrum für internationale Konferenzen und diplomatische Verhandlungen.

Staats- und Regierungsform

Österreich hat die Staats- und Regierungsform Ständerepublik, Bundespräsident Adolf Schärf ist Staatsoberhaupt und Bundeskanzler Julius Raab ist Regierungschef. Österreich hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 7, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Österreich hat die Staats- und Regierungsform Ständerepublik, daher werden gesamtstaatliche Gesetze zuerst von den Standesvertretungen vorberaten, bevor sie vom Parlament beschlossen und von Bundespräsident Adolf Schärf ratifiziert werden können. Das Parlament von Österreich besteht aus 4 Kammern (Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat, Staatsrat und Länderrat) mit insgesamt 301 Abgeordneten.

Land

Die 40 Länder von Österreich haben gewählte Landtage mit der Befugnis, Landesgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, solange diese den Staatsgesetzen nicht widersprechen.

Bezirk

Die 301 Bezirke von Österreich haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 2107 Gemeinden von Österreich haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Österreich wird durch Bundespräsident Adolf Schärf als Staats- und Bundeskanzler Julius Raab als Regierungschef mit 43 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 43 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Volk gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 301 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Gemeinde

Die 2107 Gemeinden von Österreich werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

301 weisungsfreie Staatsrichter werden in Österreich aliquot von den Ständevertretungen ernannt. Der Bundeskulturrat nimmt die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof hat eine Verfassungskammer und eine Verwaltungskammer, sowie Sonderkammern für Entnazifierung, Adels-, Militär-, Religions- und Wissenschaftsfälle.

Land

Landesgerichte entscheiden in aliquot ständisch besetzten Schöffen- und Geschworenensenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit. Streitschlichtung ist möglich, traditionell durch Standesvertreter.

Orden

Bundespräsident Adolf Schärf ist höchstrangiger Träger aller Orden von Österreich. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Sankt Stephans-Orden
  2. Der Sankt Stephans-Orden wird nur von Bundespräsident Adolf Schärf getragen. Verliehen werden kann der Sankt Stephans-Orden an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Österreich persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 26. Dezember, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Präsidentenpalast verbunden.
  3. Militär-Maria-Theresien-Orden
  4. Der Militär-Maria-Theresien-Orden wird von Bundespräsident Adolf Schärf getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs und Soldaten, die mutig und initiativ gehandelt haben, verliehen.
    Mit dem Orden ist eine eigene Ordensuniform verbunden, die zumindest am Ordensfeiertag, dem 13. Mai, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Sacher (Wien) verbunden.
  5. Zopforden
  6. Der Zopforden wird von Bundespräsident Adolf Schärf an die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 29. November, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich vom Bundespräsident Adolf Schärf zu einem privaten Abendessen eingeladen zu werden.
  7. Großkreuz
  8. Das Großkreuz wird von Bundespräsident Adolf Schärf an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  9. Großoffizier von Österreich
  10. Der Großoffizier wird von Bundespräsident Adolf Schärf an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  11. Komtur von Österreich
  12. Der Komtur wird von Bundeskanzler Julius Raab auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Apfelstrudelversorgung verbunden.
  13. Offizier von Österreich
  14. Der Offizier wird von Bundeskanzler Julius Raab auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  15. Ritter von Österreich
Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von Bundespräsident Adolf Schärf an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Österreich herrscht Religionsfreiheit, allerdings werden Katholiken bei der Postenvergabe bevorzugt, wenn die übrigen Qualifikationen gleich sind.

Währung

Die Landeswährung von Österreich ist Schilling, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 278 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Österreich hat 82 800 000 Einwohner, davon 550 000 in der Hauptstadt Wien.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Regierungsoberhaupt
Related Traditions
Zugehörige Gegenstände
Wichtige Mitglieder


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