Marktrecht

Das Marktrecht bietet Händlern und Käufern rechtlichen sowie körperlichen Schutz. Grundsätzlich herrscht in fainandischen Städten das Marktrecht, es kann aber auch von den Herren in ihrem Lehen vergeben werden. Im letzteren Fall können diese von den Verkäufern Marktabgaben in Form von Geld oder Naturalien verlangen. Fürsten können diese Abgaben auch in landständischen Städten einfordern.

Auf dem Markt muss ein Marktrichter eingesetzt werden, welcher für die Kontrollen von Maßen und Qualität sowie der Regelung kleinerer Streitigkeiten zuständig ist. In Städten ist er zudem dafür zuständig, die Richtlinien der Gilden durchzusetzen.

Die Stadt bzw. der Herr muss auf Märkten den Marktfrieden garantieren.

 

Weiteres

  • Ohne einen Markt dürfen Waren nur bis zu bestimmten Mengen gehandelt werden.