Hoflehrer
Der Hoflehrer ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird. Am Kaiserhof und an den Herzogshöfen kann es mehr als einen Hoflehrer geben, normalerweise aber niemals zwei mit dem selben Fachgebiet.
Beruf
Voraussetzungen
Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof
- Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter
Am Pfalzgrafenhof
- Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter
- Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
Am Kaiserhof
- Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter
- Der Charakter ist ein Elf
Aufgaben
- Unterrichten und Ausbilden der Familie der Dienstherrin/des Dienstherrn
- Oberste Aufsicht über die Gelehrten
