Hoflehrer

Der Hoflehrer ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird. Am Kaiserhof und an den Herzogshöfen kann es mehr als einen Hoflehrer geben, normalerweise aber niemals zwei mit dem selben Fachgebiet.

 

Beruf

Voraussetzungen

Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)

Am Kaiserhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Gelehrter
  • Der Charakter ist ein Elf
 

Aufgaben

  • Unterrichten und Ausbilden der Familie der Dienstherrin/des Dienstherrn
  • Oberste Aufsicht über die Gelehrten
Amtswappen