Hofarzt

Der Hofarzt ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.

 

Beruf

 

Voraussetzungen

Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Heiler

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Heiler
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)

Am Kaiserhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Heiler
  • Der Charakter ist ein Elf
 

Aufgaben

  • Dienste an der Person der Dienstherrin/des Dienstherrn im Aufgabenbereich der Heiler
  • Oberste Aufsicht über die Heiler
 

Ehrenkodex

  • Nach besten Wissen und Gewissen die Kranken vor Schaden und willkürlichem Unrecht bewahren.
  • Den Kranken niemals, auch nicht auf seinen Wunsch hin, töten.
  • Die Behandlung und das, was während der Behandlung gesehen oder gehört wird, als Geheimnis betrachten.
  • Einen Patienten von Rang nur dann bevorzugen, wenn dessen Verletzung und die daraus eventuell folgenden Schäden oder der Tod eine Gefährdung oder Verschiebung der Erbfolge darstellt.
Alternative Namen
Leibarzt
Amtswappen
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