Hofarzt
Der Hofarzt ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.
Beruf
Voraussetzungen
Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof
- Der Charakter ist ein anerkannter Heiler
Am Pfalzgrafenhof
- Der Charakter ist ein anerkannter Heiler
- Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
Am Kaiserhof
- Der Charakter ist ein anerkannter Heiler
- Der Charakter ist ein Elf
Aufgaben
- Dienste an der Person der Dienstherrin/des Dienstherrn im Aufgabenbereich der Heiler
- Oberste Aufsicht über die Heiler
Ehrenkodex
- Nach besten Wissen und Gewissen die Kranken vor Schaden und willkürlichem Unrecht bewahren.
- Den Kranken niemals, auch nicht auf seinen Wunsch hin, töten.
- Die Behandlung und das, was während der Behandlung gesehen oder gehört wird, als Geheimnis betrachten.
- Einen Patienten von Rang nur dann bevorzugen, wenn dessen Verletzung und die daraus eventuell folgenden Schäden oder der Tod eine Gefährdung oder Verschiebung der Erbfolge darstellt.
