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Abenteurers Satzung

Grundregeln für Abenteurer in Erennea:

  Folgende Leitfäden sind bindend in allen Territorien Erenneas auf Orhill und darüber hinaus, solange nicht explizit überschrieben durch lokale Gesetzgebung anerkannter Authoritäten Erenneas und ihrer Provinzen. Individuen so wie Organisationen die gegen das folgende verstoßen, fallen unter die Gerichtsamkeit der Allianz der Lords, solange nicht überschrieben von einer lokalen und anerkannten Authorität der jeweiligen Provinz. Die Übergabe von Gefangenen an eine zuständige lokale Authorität ist von einem Mitglied der Allianz mit dem Rang eines Stichblattes oder höher zu genehmigen.  

Sektion 1: Aufträge und Belohnung

 
  1. Aufträge und Erledigungen die von offizieller Seite ausgesprochen werden, können grundsätzlich von jedermann angenommen werden, solange keine anerkannte lokale Authorität oder lokale Gilde Exklusivität beansprucht. Die Annahme eines offiziellen Auftrags bedeutet die automatische Anerkennung als "Abenteurer".
  2. Aufträge und Erledigungen gelten als offiziell, wenn sie den Stempel einer anerkannten lokalen Authorität oder der Allianz der Lords tragen. Privatleute können ihre Aufträge an den Nachrichtenbrettern der Allianz aufhängen soweit ein Mitgleid der Allianz, beliebigen Ranges dies genehmigt. Ungenehmigte Platzierung auf einem solchen Brett ist strafbar.
  3. Soweit ein Beweis für die Erledigung eines Auftrages erbracht wird, ob offiziell oder unter Privatleuten, ist die versprochene Belohnung im vollen Wert auszuzahlen.
  4. Aufträge können an mehr als einen Abentuerer oder eine Organisation vergeben werden. Welche Kriterien darüber entscheiden welcher Partei die versprochene Belohnung zusteht müssen unmissverständlich Teil der Auftragsformulierung sein. Andernfalls wird die Belohnung zu gleichen Teilen zwischen den Parteien unabhängig von der Zahl der Individuen, aufgeteilt.
  5. Sollte ein Abenteurer Teil einer qualifizierenden Organisation sein, so geht der Auftrag, soweit unvollendet zur Zeit des Todes des Abenteuers, in die Verantwortung dieser Organisation über. Zu qualifizierendne Organisationen, siehe 3.3.5
  6. Sollten Abentuerer gegen die folgenden Statuen verstoßen, so ist es möglich ihre Belohnung einzubehalten und in etwaige Wiedergutmachung oder Gerichtskosten zu investieren.
 

Sektion 2: Gewalt und Kampf

 
  1. Verteidigung von Leib und Leben, wenn notwendig ist mit angemessener Gewalt auszuführen. Grausamkeit gegenüber Humanoiden ist zu allen Zeiten zu vermeiden.
  2. Gewalttätige Konfrontation sind, wenn irgendwie möglich außerhalb offiziell anerkannter Siedlungen abzuhalten.
  3. Ein Duell unter Ehrenleuten bedarf folgender Elemente - Duelanten - Zeugen - schriftliche Absprache über das Ende des Duells (Tot/ Erstes Blut etc), Bedingungen des Duells und Konsequenzen für Sieg und Niederlage - einen Austragungsort entsprechend Statute 1.2.

Sektion 2: Schäden und Strafbarkeit

 
  1. Strafe und Wiedergutmachung liegen in der Diskretion der Allianz der Lords, soweit nicht überschrieben von den lokalen Autoritäten der Provinz, in der der fragliche Schaden entstanden ist. Abenteurer aus anderen Provinzen Erenneas können bei der Provinz ihrer Herkunft anfragen zu dieser transportiert, und dort von lokalen Authoritäten gerichtet zu werden, insofern diese die Allianz der Lords vor Ort überschreiben. Übergabe und Transport liegen im Aufgabenbereich der Allianz. Abenteurer aus Ländern außerhalb Erenneas sind immer der Diskretion der Allianz der Lords überlassen und sind von einem Mitglied mit dem Mindestrang einer Kriegsfaust zu bearbeiten.
  2. Es ist grundsäztzlich jedermann erlaubt Abenteurer die sich strafbar gemacht haben festzuhalten, solange nachweisbar ist, dass alle möglichen Schritte eingeleitet wurden, die Gefangenen möglichst zeitnah an die Allianz der Lords oder anerkannter lokaler Authoritäten zu übergeben. Gefangene sind mit ausreichend frischem Wasser und Nahrung zu versorgen.
  3. Abenteurer sind frei gesprochen von den Schäden an Besitz, Ressourcen und Personen, wenn
3.1 sie alles in ihren Fähigkeiten dafür getan haben diese zu vermeiden. 3.2 die Schäden im Verlauf eines offiziellen Auftrags von anerkannten Autoritäten Erenneas vorgefallen sind. 3.3 die Gewalt zuerst von den geschädeten Gegenständen oder Personen ausgegangen ist. 3.4 wenn bei näherer Untersuchung ein Mehrwert für die Allgemeinheit Erenneas generiert wurde, der den verursachten Schaden um ein Verhältnis von mindestens 4 zu 1 übertrifft. 3.5 sie Teil einer Organisation sind, deren Mitgliedschaft explizit die Übertragung von Strafbarkeit beinhaltet oder das strafbare Mitgleid dieser Organisation aus dem Leben geschieden ist, bevor sie vor Gericht geführt werden konnte. Qualifizierte Organisationnen sind Gilden, Tempel, Orden und Familien.   Ergänzung: Sollten die Verbrechen eines Indivduums von außerordentlicher Grausamkeit oder Gefährdung des Allgemeinwohls sein, so kann die Gerichtbarkeit auch über das natürliche Leben hinaus erweitert werden. Dies braucht die Genehmigung der richtenden Provinz sowie mindestens drei Mitgliedern der Allianz mit dem Rang Löwenmähne.  

Sektion 3: Schätze und Ressourcen

  Gegenstände aller Art gehen in den rechtmäßigen Besitz eines Abenteurers über, wenn diese
  1. Außerhalb offizielle anerkannter Siedlungen gefunden werden, oder diese Siedlungen oder Gebäude seit mindestens 10 Jahren verlassen sind.
  2. Der Tempel/ die Ruine seit mindestens 10 Jahren nicht mehr in Ehren gehalten wurde, ihre Entfernung kein Sakrileg gegen die Götter und die Autoritäten Erenneas bedeutet.
  3. Wenn es in Verbindung eines leblosen Körpers gefunden wurde, der seit mindestens drei Jahren verstorben und unenddeckt ist
  4. Wenn die besitzende Person zu erst Schritte der Gewalt gegen den Abenteurer einleitet.
  5. Wenn kein lebender Nachkomme/Mitglied der gleichen anerkannten Religion oder Organisation innerhalb eines Jahres Besitzanspruch äußert
  6. Wenn die Allianz der Lords oder lokale Authoritäten Erenneas keinen Besitzanspruch auf Grund des Allgemeinwohls und der Verteidigung Erenneas, ihrer Bewohner und Länder erheben.

Sektion 4: Strafbarkeit und Sekundäre Effekte

  Sekundäre Effekte und Akteure, wie Tierische Gefährten, magische Effekte (ob beschworen oder durch Gegenstände generiert), beschworene Dämonen/ Spirituelle Beschützer und andere Kreaturen, erwachte Pflanzen/Tiere/Gegenstände, sowie die Effekte Wilder Magie, insofern sie gegen die obigen Abenteuerer Statuten verstoßen oder Schaden an Besitz oder Personen verursachen, machen den ausführenden Abentuerer strafbar.     Allianz der Lords, im Auftrag der Vereinigten Provinzen Erenneas und ihrer Bewohner in Zusammenarbeit mit dem Hammerfall

Purpose

Organisation und Regulation der Tätigkeit von Abenteurern

Document Structure

Publication Status

An  fast allen offiziellen Aushangborden angehangen und in allen Bilbliotheken etc zu finden.
Type
Text, Legislative
Medium
Paper
Signatories (Organizations)

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