Markesischer Verbund
Dieser besteht aus der Familie Arosporo, der KDHG, der AFAMT, den Himmelstädten Norvandur und Irvandur sowie dem Heiligen Land Erebror und den Aphax. Somit besitzt gesamt Elil sowie weite Teile Apokrapyas dasselbe Währungssystem. Des Weiteren gilt es als eines der fortschrittlichsten, nach dem des Inselverbundes Saraph. Die genutzten Metalle sind dabei Platin, Gold und Bronze. Dabei konzentriert man sich vorwiegend jedoch auf letzteres, da erstere beiden nur in Städten groß verwendet werden.
ACHTUNG: Bei Erebor und Aphax handelt es sich nur um die besetzten Gebiete auf Apokrapya und keineswegs um die Nation. So unterliegen die heiligen Lande Erebor auf Tetaria der dortigen Gemeinschaft Tets.
Grund dafür sind unter anderem die hohe Verfügbarkeit sowie der Marktwert gegenüber anderen Blasen. So ist Gold z.B. eine bereits universal anerkannte Währung.
Des Weiteren existieren die Mumpf genannten „Müllmünzen“, bei welchen 12-18 (variiert stark) Stück eine Bronzemünze ergeben. Aufgrund ihres schlechten Rufes werden sie jedoch kaum gedruckt, vergeben oder gar genutzt. Ebenfalls bestehen sie aus reinen Restmetallen und werden schon allein wegen der Unsicherheit im Handel wenig akzeptiert. Jedoch verkehrt die ärmste Schicht der Gesellschaft oft mit diesen, weswegen solche Personen auch häufig als Müllsammler betitelt werden.
Insgesamt gibt es dabei acht Großkäufer (für jede Riege einen), elf Landkäufer (für jede Region einen) und diverse Stadtkäufer (für jede Stadt zwei). Dabei legen sie stets den Handlungsrahmen fest, welcher manchmal auch als Handelsgebot bezeichnet wird. Kaufmeister arbeiten dabei stets miteinander und versuchen, so gut wie möglich, auf einen Wettbewerb zu verzichten.
Diese Regeln gelten als stets einzuhalten, wobei es sogenannte Prüfer gibt, welche in besonders handelsstarken Gebieten für die Einhaltung dieser eingesetzt werden. Verstöße werden oftmals mit sogenannten Strafgeldern oder -handlungen geahndet, wobei diese von der heimischen Prüfstelle abhängen.
Diese registrieren in dem Fall den Verstoß und geben Strafbeträge an Agripheaweiter. Strafhandlungen hingegen werden von der jeweiligen Prüfstellen gemäß des Handelsstrafkatalogs verhangen. Jedoch können Prüfstellen auch eigene Gebote bzw. Regeln aufstellen, welche in dem Fall dann für deren Zuständigkeitsbereich gelten, da sie selbst nur einigen wenigen Regeln unterstehen.
Dabei unterstehen sie nur wenigen Einschränkungen und besitzen relativ viele Freiheiten. Derzeitig gibt es pro Stadt auf Elil eine. In Hauptstädten können es dahingehend bis zu drei oder mehr werden.
Prüfer→ Unter diesem gibt es einmal die festen sowie agilen.Feste Prüfer sind an ihre Prüfstelle gekoppelt, während agile mehreren zugleich unterstehen und so als eine Art Vertreter angesehen werden können.
Händler→Als Händler wird jemand bezeichnet, der Handel betreibt. Dazu zählen jedoch nicht Betreiber und Verkäufer auf Flohmärkten (ebenso gilt bei diesen das erste Gebot nicht), Kinderstände (Von diesen betrieben) und kirchliche Geschäftsleute. Die hier genannten unterstehen dabei nicht den unten genannten Punkten. Sonst haben sich die Kaufmeister von Agriphea auf drei Oberarten geeinigt.
Weiterhin existieren noch die exotischen Arten. Bei diesen Händlern handelt es sich um Personen außerhalb des markesischen Bundes. Als diese gelten Sklavenhändler und freie Händler.
ACHTUNG: Der Handel von Sklaven ist innerhalb des markesischen Verbundes verboten, jedoch ist der private Besitz dieser erlaubt.
Als freie Händler bezeichnet man Händler aus anderen ländlichen wie auch regionalen Blasen. Sie werden dabei nochmals speziell behandelt und müssen z.B. höhere Steuern sowie mehr Gebühren zahlen. Außerdem gilt hier nicht der interne Kurs der Währung, sondern ein zusätzlich entworfenes Fremdenextra bzw. Nichtheimatlicher Kostenkurs (NhKk).Diese sollen nämlich Händlern den Handel mit anderen Blasen erschweren, um so ein Zusammenbrechen des Verbundes zu verhindern.
Steuern hängen dabei stets von der ortsansässigen Prüfstelle sowie dem jeweiligen Gebiet ab, in welchem man sich aufhält. So sinken die Steuern z.B. je tiefer man Handel in Apokrapya treibt. Steigen tun sie hingegen je näher man dem Hauptgebäude der AFAMT (auf Elush) kommt. Dennoch steigt dabei auch die Sicherheit für heimische Händler in allen Aspekten rapide an, was man von denen auf Apokrapya nur wenig behauptet werden kann. Prüfstellen müssen ebenso Steuern an das HQ zahlen. Diese werden im allgemeinen als Betragssteuern bezeichnet und stellen 40 Prozent der monatlichen Steuereinfuhr da.
Private Händler dürfen außerdem keine Söldner führen oder Gebietsführer bzw. Regierungen unterstützen. Auch ist es für sie verboten, politisch gegen die AFAMT vorzugehen. Falls dies dennoch geschieht, darf der Händler offiziell konvertiert bzw. saniert werden. Dieser Status wird in dem Punkt als „KO“ oder auch „K.O.“ bezeichnet.
Vergleichbar ist dieser dabei mit der Vogelfreiheit. Dabei gibt es sieben goldene Tabus. Es hängt dabei stets vom Händler selbst ab, ab wie vielen Brüchen er den Status „KO“ erreicht.
KO steht dabei für den Begriff Korodolos, was so viel wie Verräter bedeutet. Vom einfachen Volk wird er jedoch häufig mit dem Wort Kassenopfer gleichgestellt, weswegen dieAussage KO sein ins Leben gerufen wurde.
ACHTUNG: Bei Erebor und Aphax handelt es sich nur um die besetzten Gebiete auf Apokrapya und keineswegs um die Nation. So unterliegen die heiligen Lande Erebor auf Tetaria der dortigen Gemeinschaft Tets.
Grund dafür sind unter anderem die hohe Verfügbarkeit sowie der Marktwert gegenüber anderen Blasen. So ist Gold z.B. eine bereits universal anerkannte Währung.
- Münzen → Besitzen stets einen Wert von eins (1). Es gibt dabei Bronze- und Goldmünzen. Für eine Umrechnung existiert der sogenannte Goldwert oder -kurs, welcher stets nahe, aber unterhalb von 50 Bronzemünzen liegt. Jedoch gibt es in dem Fall auch Extreme, wie z.B. das Handelshoch zum Beginn des ewigen Krieges auf Apokrapya, in welchem eine Goldmünze beinahe siebzig Bronzemünzen Wert war.
- Karten → Diese bestehen aus Bronze oder Gold. Sie ähneln dabei festen, kleinen Platten.
- Platinsiegel → Münzen, deren Wert je nach Prägung variiert. Ungeprägte Siegel werden nur auf dem Schwarzmarkt gehandelt.
Heerschaftsriege | Wert Platinsiegel (in GM) |
---|---|
Arosporo | 1600 |
KDHG | 350 |
AFAMT | 480 |
Himmelstädte (Norvandur und Irvandur) | 2000 / 700 |
No Lors | 1200 |
Aphax | 400 |
Erebror | 200 |
Ungeprägte Platinsiegel sind meist nicht von Wert, werden in bestimmten Grenzgebieten des markesischen Verbundes mit durchschnittlich achtzig Goldmünzen gleichgesetzt. Innerhalb des Schwarzmarktes ergeben sie ungeprägt zwanzig und geprägt mehrere tausend.
Grund dafür ist, dass Platinsiegel sozusagen als Handelsversprechen gelten und so den ‘normalen‘ Währungen stets vorgezogen werden.
Grund dafür ist, dass Platinsiegel sozusagen als Handelsversprechen gelten und so den ‘normalen‘ Währungen stets vorgezogen werden.
Des Weiteren existieren die Mumpf genannten „Müllmünzen“, bei welchen 12-18 (variiert stark) Stück eine Bronzemünze ergeben. Aufgrund ihres schlechten Rufes werden sie jedoch kaum gedruckt, vergeben oder gar genutzt. Ebenfalls bestehen sie aus reinen Restmetallen und werden schon allein wegen der Unsicherheit im Handel wenig akzeptiert. Jedoch verkehrt die ärmste Schicht der Gesellschaft oft mit diesen, weswegen solche Personen auch häufig als Müllsammler betitelt werden.
Kaufmeister
Diese Mitglieder der AFAMT dienen der Regulierung des markesischen Verbundes. Ihr Hauptsitz befindet sich dabei in Symberia nahe des Horokostief. An dessen östlichen Rand befindet sich auch das Handelshochhaus Agriphea (Erhabener Einblick), welches derzeitig als Basisstation für die Kaufmeister gilt.Insgesamt gibt es dabei acht Großkäufer (für jede Riege einen), elf Landkäufer (für jede Region einen) und diverse Stadtkäufer (für jede Stadt zwei). Dabei legen sie stets den Handlungsrahmen fest, welcher manchmal auch als Handelsgebot bezeichnet wird. Kaufmeister arbeiten dabei stets miteinander und versuchen, so gut wie möglich, auf einen Wettbewerb zu verzichten.
I. | Tauschgeschäfte besitzen keine Gültigkeit. Es gilt das Reinheitsprinzip von Geld gegen Geld. |
II. | Händler benötigen eine Erkennungsmarke. Je nach Typ kosten diese 2-10 Goldstücke im Monat oder 35-140 im Jahr. |
III. | Geprägte Platinsiegel stehen über jeglichen anderen Währungen. |
IV. | Gekaufte Ware kann nicht zurückgegeben werden. |
V. | Preise sind nicht handelbar. |
VI. | Preise lebender Ware hängen vom festgelegten Preis des lokalen Kaufmeister ab. |
VII. | Es gilt der aktuelle Goldkurs, welcher vom regionalen Kaufmeister bestimmt wird. |
Diese Regeln gelten als stets einzuhalten, wobei es sogenannte Prüfer gibt, welche in besonders handelsstarken Gebieten für die Einhaltung dieser eingesetzt werden. Verstöße werden oftmals mit sogenannten Strafgeldern oder -handlungen geahndet, wobei diese von der heimischen Prüfstelle abhängen.
Diese registrieren in dem Fall den Verstoß und geben Strafbeträge an Agripheaweiter. Strafhandlungen hingegen werden von der jeweiligen Prüfstellen gemäß des Handelsstrafkatalogs verhangen. Jedoch können Prüfstellen auch eigene Gebote bzw. Regeln aufstellen, welche in dem Fall dann für deren Zuständigkeitsbereich gelten, da sie selbst nur einigen wenigen Regeln unterstehen.
▸Prüfstellen und Prüfer
Diese regulieren den ordnungsgemäßen Ablauf des Handels innerhalb von Städten und teilweise auch Dörfern, wobei sie immer für kleinere Gebiete zuständig sind. Sie stehen dabei in direktem Kontakt mit den Kaufmeistern und dienen quasi als deren verlängerter Arm.Dabei unterstehen sie nur wenigen Einschränkungen und besitzen relativ viele Freiheiten. Derzeitig gibt es pro Stadt auf Elil eine. In Hauptstädten können es dahingehend bis zu drei oder mehr werden.
Prüfer→ Unter diesem gibt es einmal die festen sowie agilen.Feste Prüfer sind an ihre Prüfstelle gekoppelt, während agile mehreren zugleich unterstehen und so als eine Art Vertreter angesehen werden können.
Händler→Als Händler wird jemand bezeichnet, der Handel betreibt. Dazu zählen jedoch nicht Betreiber und Verkäufer auf Flohmärkten (ebenso gilt bei diesen das erste Gebot nicht), Kinderstände (Von diesen betrieben) und kirchliche Geschäftsleute. Die hier genannten unterstehen dabei nicht den unten genannten Punkten. Sonst haben sich die Kaufmeister von Agriphea auf drei Oberarten geeinigt.
feste | bewegliche | private |
---|---|---|
Diese besitzen einen festen Standort und müssen Wechsel in andere Regionen bei ihrer Prüfstelle beantragen. | Diese handeln unabhängig von Regionen, unterstehen jedoch stets schwankenden Regelungen der jeweiligen Prüfstelle. | Private Händler stehen unter besonderen Regelungen und besitzen viele Freiheiten. |
+ keine monatlichen Kosten • kein Schutz • festgelegte Öffnungszeiten • Vollversteuert • rechtlicher Nachteil (bewegliche und private werden bevorzugt) | + ‚unabhängig‘ von Prüfstellen + wenig Umkosten + hohe Mobilität • kein Schutz • Halbversteuert | + dürfen mit Platinsiegeln handeln + stehen unter privatem Schutz + kaum versteuert + kaum Nebenkosten • Privatsteuer • sind stark an Prüfstellen gebunden |
Weiterhin existieren noch die exotischen Arten. Bei diesen Händlern handelt es sich um Personen außerhalb des markesischen Bundes. Als diese gelten Sklavenhändler und freie Händler.
ACHTUNG: Der Handel von Sklaven ist innerhalb des markesischen Verbundes verboten, jedoch ist der private Besitz dieser erlaubt.
Als freie Händler bezeichnet man Händler aus anderen ländlichen wie auch regionalen Blasen. Sie werden dabei nochmals speziell behandelt und müssen z.B. höhere Steuern sowie mehr Gebühren zahlen. Außerdem gilt hier nicht der interne Kurs der Währung, sondern ein zusätzlich entworfenes Fremdenextra bzw. Nichtheimatlicher Kostenkurs (NhKk).Diese sollen nämlich Händlern den Handel mit anderen Blasen erschweren, um so ein Zusammenbrechen des Verbundes zu verhindern.
Steuern
Bei diesen handelt es sich nicht um Nebenkosten, sondern Beträge, die an die gegenwärtige Prüfstelle monatlich gezahlt werden müssen. Dies geschieht bei jedem Händler.- Prüfsteuern → Diese beinhalten zumeist den Aufwand des Prüfers, Sicherheit im Handel, Schutz vor Schwarz-bzw. Falschgeld, Aufbewahrung von Geldmitteln (quasi Bankwesen), FEIMA-Steuern (Freihandel, Einzelhandel, Innenhandel, Massenhandel, Außenhandel) und die Tauschsteuer.
- Gebietssteuer → Platzsteuer, Wohnsteuer, Haussteuer, Personenschutzsteuer, Handelssteuer, Aufenthaltssteuer, Tiersteuer und Transportsteuer
feste | bewegliche | private |
---|---|---|
Vollversteuert (Prüf- und Gebietssteuer) | Versteuerung schwankt je nach Gebiet, wobei außerhalb von Gebietsgrenzen die Gebietssteuer wegfällt. | Die Gebietssteuer sinken hier, wie die Prüfsteuer, rapide, jedoch müssen Privathändler eine sogenannte feste Privatsteuer zahlen. |
~60-80 % des Einkommens | ~40-54 % des Einkommens | <20 % des Einkommens |
Steuern hängen dabei stets von der ortsansässigen Prüfstelle sowie dem jeweiligen Gebiet ab, in welchem man sich aufhält. So sinken die Steuern z.B. je tiefer man Handel in Apokrapya treibt. Steigen tun sie hingegen je näher man dem Hauptgebäude der AFAMT (auf Elush) kommt. Dennoch steigt dabei auch die Sicherheit für heimische Händler in allen Aspekten rapide an, was man von denen auf Apokrapya nur wenig behauptet werden kann. Prüfstellen müssen ebenso Steuern an das HQ zahlen. Diese werden im allgemeinen als Betragssteuern bezeichnet und stellen 40 Prozent der monatlichen Steuereinfuhr da.
▸Privatsteuer und private Händler
Bei dieser handelt es sich um monatliche Abgaben privater Händler, um ihren Status als solche zu behalten.
Die Steuer beträgt dabei festgelegte 50 Goldmünzen. Diese Kosten sind dabei
absolut und in jedem Gebiet gleich. Des Weiteren zahlen sie einen Jahresbeitrag
direkt an die Kaufmeister, von 100 festgelegten Goldmünzen.
Dafür werden ihnen jegliche Nebenkosten zu ~80 Prozent (in seltenen Fällen auch komplett), erstattet. Jedoch sind sie dabei an ein Gebiet sowie deren Prüfstelle gebunden. Auch müssen sie sich an jegliche Weisungen der Kaufmeister und Prüfer strikt halten, da sie sonst ihren Status verlieren könnten.
Dafür werden ihnen jegliche Nebenkosten zu ~80 Prozent (in seltenen Fällen auch komplett), erstattet. Jedoch sind sie dabei an ein Gebiet sowie deren Prüfstelle gebunden. Auch müssen sie sich an jegliche Weisungen der Kaufmeister und Prüfer strikt halten, da sie sonst ihren Status verlieren könnten.
I. | Politische Aktivität |
II. | Vorgehen gegen die AFAMT |
III. | Selbstschutz |
IV. | Wiederspruch |
V. | Gebietsflucht/Auswanderung |
VI. | Intransparenz |
VII. | Weigerung |
Private Händler dürfen außerdem keine Söldner führen oder Gebietsführer bzw. Regierungen unterstützen. Auch ist es für sie verboten, politisch gegen die AFAMT vorzugehen. Falls dies dennoch geschieht, darf der Händler offiziell konvertiert bzw. saniert werden. Dieser Status wird in dem Punkt als „KO“ oder auch „K.O.“ bezeichnet.
Vergleichbar ist dieser dabei mit der Vogelfreiheit. Dabei gibt es sieben goldene Tabus. Es hängt dabei stets vom Händler selbst ab, ab wie vielen Brüchen er den Status „KO“ erreicht.
KO steht dabei für den Begriff Korodolos, was so viel wie Verräter bedeutet. Vom einfachen Volk wird er jedoch häufig mit dem Wort Kassenopfer gleichgestellt, weswegen dieAussage KO sein ins Leben gerufen wurde.